Auch in der Kirchengemeinde Neumühl wurde gewählt; Foto Golombek
Aktuelle Nachrichten
24. März 2012 - über 40 Gotteshäuser beteiligen sich
Kursübersicht als Download - Anmeldeschluss: 20.01.2012
Jahresbericht des Superintendenten u. Predigt Synodalgottesdienst hier als PDF-Download
Kurznachrichten aus dem Bereich der evangelischen Kirche
Gespräche, Vorträge, Gottesdienste - Download hier
Küster / Küsterin; 75%-Stelle, Bewerbungsende: 24.02.2012
Neues Kursprogramm 1-2012 - Anmeldungen auch im Internet
Musik - Konzerte - Veranstaltungen
Antwort auf Fragen rund um Evangelische Kirche / Eintrittsstelle an der Salvatorkirche
Presbyteriumswahl 2012 - Am 5. Februar 2012 wird gewählt
192 möchten Verantwortung tragen
Kandidatinnen und Kandidaten für die Presbyteriumswahlen stellen sich vor
3. Januar 2012
Am 5. Februar sind in Nordrhein-Westfalen Protestantinnen und Protestanten der Evangelischen Kirche im Rheinland und der Evangelischen Kirche von Westfalen dazu aufgerufen, die Leitungen ihrer Gemeinden neu zu wählen. Im Evangelischen Kirchenkreis Duisburg gibt es nur in 12 von 15 Kirchengemeinden Presbyteriumswahlen: In den Gemeinden Hamborn, Obermeiderich und Ruhort-Beeck stimmt die Zahl der Kandidierenden mit der Zahl der Presbyteriumsplätze überein, sodass sich eine Wahl erübrigt. In den anderen Kirchengemeinden stellen sich insgesamt 192 Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl: 111 Frauen und 81 Männer.
Wer gewählt wird, hat in der ehrenamtlichen Presbyteriumsarbeit Befugnisse, trägt aber auch ein hohes Maß an Verantwortung, denn die Gemeindeleitung entscheidet etwa über Fragen der Finanzen und Personalentwicklung oder das theologische Profil der Gemeinde. Was die Duisburger Frauen und Männer bewegt, für dieses Amt zu kandidieren, können interessierte Gemeindemitglieder in gesonderten Versammlungen erfahren, bei denen sich die Kandidatinnen und Kandidaten vorstellen: Die Mehrzahl der Versammlungen finden am 15. oder am 22. Januar statt. Eine Terminübersicht ist im Internet unter www.kirche-duisburg.de zu finden.
In den 12 Gemeinden sind knapp 57.000 Mitglieder zu Wahl am 5. Februar aufgerufen. Mitentschieden werden kann jedoch auch per Briefwahl. Auf diese Möglichkeit werden alle zur Wahl Aufgerufenen durch die Benachrichtigungskarten, die sie im Verlauf der nächsten Woche erhalten, aufmerksam gemacht. Die Briefwahlunterlagen können mit der erhaltenen Karte schriftlich bis zum 31. Januar bei der eigenen Gemeinde angefordert werden. Die jeweilige Adresse ist auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt. Die Karte ist natürlich auch der Ausweis für jene, die am Wahltag vor Ort in der Gemeinde wählen möchten. Adresse und Öffnungszeiten des Wahllokales sind dort ebenfalls angegeben.
- Alt-Duisburg: Salvatorkirche Innenstadt, Burgplatz neben dem Rathaus, 15.01.2012 11.15 Uhr 10.00 Uhr Gottesdienst, anschließend Gemeindeversammlung
- Auferstehungsgemeinde Duisburg Süd: Auferstehungskirche Ungelsheim, Blankenburger Straße / Ecke Sandmüllersweg, am 15.01.2012, 9.30 Uhr Gottesdienst, anschließend Gemeindeversammlung
- Bonhoeffer Gemeinde Marxloh Obermarxloh: Lutherkirche Obermarxloh, Wittenberger Straße 15, am 15.01.2012, 9.30 Uhr Gottesdienst, anschließend Gemeindeversammlung
- Großenbaum-Rahm: Gemeindehaus, Lauenburger Allee 21, 22.01.2012, 10 Uhr Gottesdienst, anschließend Gemeindeversammlung
- Hochfeld: Pauluskirche, Wanheimer Straße 78, 22.01.2012, 11.00 Uhr Gottesdienst, anschließend Gemeindeversammlung
- Meiderich: Gemeindezentrum Meiderich, Auf dem Damm 8, Donnerstag, 19.01.2012, 19.00 Uhr Gemeindeversammlung
- Neudorf-Ost: Gemeindehaus, Wildstraße 31, 22.01.2012, 11.00 Uhr Gottesdienst, anschließend Gemeindeversammlung
- Neudorf-West: Gemeindehaus, Gustav-Adolf-Straße 63–65, 22.01.2012, 9.30 Uhr Gottesdienst, anschließend Gemeindeversammlung
- Neumühl: Gnadenkirche, Hohenzollernplatz 4, 22.01.2012, 10.00 Uhr Gottesdienst, anschließend Gemeindeversammlung
- Trinitatis: Jesus-Christus-Kirche Buchholz, Arlberger Straße 8, 8.01.2012, 10.30 Uhr Gottesdienst, anschließend Gemeindeversammlung
- Wanheim: Gemeindehaus, Beim Knevelshof 45, 15.01.2012, 10.00 Uhr Gottesdienst, anschließend Gemeindeversammlung
- Wanheimerort: Gemeindehaus, Vogelsangplatz 1, 22.01.2012, 10.00 Uhr Gottesdienst, anschließend Gemeindeversammlung
Presbyteriumswahl
Am 5. Februar 2012 wird gewählt
28. April 2011
Alle vier Jahre - immer im Jahr der Olympischen Sommerspiele - werden die Leitungen der Kirchengemeinden der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) neu gewählt. Nächster Wahltag: 5. Februar 2012.
Presbyterinnen und Presbyter bestimmen gemeinsam mit den Pfarrerinnen und Pfarrern die Prioritäten und Aufgaben der Kirchengemeinde, sie entscheiden über die Finanzen und das Personal. So gibt das Presbyterium seiner Gemeinde Gesicht - auch in geistlicher Hinsicht. Beispielsweise entscheidet das Presbyterium über die Gottesdienstordnung seiner Gemeinde. Das Presbyterium ist kein Aufsichtsrat oder Kuratorium, sondern ein Leitungsgremium. Seine Entscheidungen orientiert es immer auch an geistlichen Kriterien.
Die Amtszeit der Presbyterinnen und Presbyter beträgt vier Jahre. Eine Gemeinde hat mindestens vier Presbyterinnen bzw. Presbyter. Je nach Gemeindegliederzahl liegt ihre Zahl entsprechend höher. Die Staffelung regeln das Presbyterwahlgesetz bzw. seine Ausführungsbestimmungen. Grundsätzliche Regelungen über Presbyterien trifft die Kirchenordnung.
Auf dieser Website http://www.presbyteriumswahl.de/ finden Sie die für die Presbyteriumswahl 2012 in der Evangelischen Kirche im Rheinland wichtigen Informationen sowie Links auf den Materialdienst http://www.presbyteriumswahl2012.de/. Unter dem Menüpunkt „organisieren“ finden diejenigen in Presbyterien und Verwaltungen, die die Wahlen planen, Basis-Informationen, das Arbeitsheft und weitere Materialien. Unter „kandidieren“ sollen sich künftige sowie zur Wiederwahl antretende Presbyterinnen und Presbyter angesprochen fühlen. Wählerinnen und Wähler finden im Augenblick unter „wählen“ erst einmal eine Mini-Info. Die Website wird hier noch ausgebaut werden.
Quelle: www.ekir.de
Aufgaben der Presbyterinnen und Presbyter, wer gewählt werden kann, wer wählen darf
Informationen zur Presbyteriumswahl
- Wer gewählt werden kann
Wer für das Amt der Presbyterin bzw. des Presbyters kandidiert, muss zunächst einmal der Kirchengemeinde angehören, in der sie oder er kandidiert.
Das Presbyteramt ist altersmäßig beschränkt: Die Kandidierenden müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Spätestens mit Vollendung des 75. Lebensjahrs scheiden Presbyterinnen und Presbyter aus ihrem Amt aus.
Es gibt noch eine dritte Voraussetzung: Die Kirchenordnung bestimmt, dass Presbyterinnen und Presbyter „zur Leitung und zum Aufbau der Kirchengemeinde geeignet“ sein müssen. Als geeignet gelten Menschen, die nicht Einzelinteressen, sondern alle Kirchenmitglieder im Blick haben, die gut kollegial handeln können, die Erfahrung im gemeindlichen Leben besitzen. Wer tragfähige Visionen für das kirchliche Leben mitbringt oder Projekte in Gang zu bringen und umzusetzen weiß, gehört ebenso zu den geeigneten Menschen.
- Aufgaben der Presbyterinnen und Presbyter
Zusammen mit den Pfarrerinnen und Pfarrern sowie übrigen Presbyteriumsmitgliedern leiten die Presbyterinnen und Presbytern ihre Kirchengemeinde. Indem sie im Presbyterium mitarbeiten, entscheiden die Presbyterinnen und Presbyter in den Angelegenheiten der Kirchengemeinde, geregelt in der Kirchenordnung. Das Presbyterium verfasst die Gesamtkonzeption gemeindlicher Aufgaben. Es entscheidet über Ordnung, Zeit und Zahl der Gottesdienste sowie die Ausstattung der gottesdienstlichen Räume. Es bestimmt den Gemeindehaushalt und die Kollektenzwecke. Auch Pfarrstellenbesetzungen sowie Einstellungen von beruflich Mitarbeitenden obliegen dem Presbyterium, außerdem die Zulassung zur Konfirmation. Das Presbyteramt ist ein Ehrenamt. Presbyterinnen und Presbyter erhalten nötige Auslagen erstattet. Um ihren Dienst gut ausfüllen zu können, bekommen sie geistliche Zurüstung, fachliche Unterstützung sowie alle nötigen Informationen – so garantiert das die Kirchenordnung.
- Wer wählen darf
Wahlberechtigt für die Presbyteriumswahlen sind die jeweiligen Mitglieder einer Kirchengemeinde, die am Wahltag konfirmiert oder mindestens 16 Jahre alt sind. Genauer formuliert: Die Wahlberechtigten müssen ihren Hauptwohnsitz in der Kirchengemeinde haben. Sonderregelungen betreffen Menschen, die ins Ausland gezogen sind, sowie Soldatinnen und Soldaten. An die deutsche Staatsbürgerschaft ist die Zugehörigkeit zur Kirchengemeinde nicht gebunden.
Quelle: www.ekir.de/presbyteriumswahl
Arbeitshilfe Presbyteriumswahl
(2.5 MB)
EKiR - Presbyteriumswahlgesetz
(263KB)
Plakat mit Wahlmotto
(1.8 MB)Landessynode hat neues Recht beschlossen
Presbyteriumswahlen im Rheinland sollen einfacher werden
Pressemitteilung Nr. 22/2011
Die Presbyteriumswahlen in der Evangelischen Kirche im Rheinland sollen einfacher und deren Verwaltungsaufwand und Kosten niedriger werden. Das ist das Ziel des Kirchengesetzes zur Neuregelung des Presbyteriumswahlrechts, das die rheinische Landessynode heute in Bad Neuenahr beschlossen hat. Zukünftig sollen sich die Presbyterien nach Möglichkeit nur einmal im Vorfeld der Wahl mit allen wahlrelevanten Beschlüssen befassen.
Unter anderem wird der Vertrauensausschuss abgeschafft. Zudem fällt die Gemeindeversammlung zu Beginn des Wahlverfahrens, eine reine Informationsveranstaltung, weg. Die Gemeindeversammlung zur Vorstellung der Kandidierenden bleibt jedoch weiterhin Pflicht. Einer in der Vorlage vorgeschlagenen Abschaffung des Mitarbeiterwahlgesetzes hat die Landessynode nicht zugestimmt.
Um dem Presbyterium – also dem Leitungsorgan der örtlichen Kirchengemeinden – die Arbeit zu vereinfachen, erstellt das Landeskirchenamt ein Formblatt für alle Wahlbeschlüsse des Presbyteriums. Darauf können alle für die Wahl notwendigen Beschlüsse in einer Presbyteriumssitzung zusammengefasst werden. Mit Hilfe dieses Formblattes soll auch der Kreissynodalvorstand in Kenntnis gesetzt werden.
Auch das Thema Wahlwerbung findet im neuen Gesetz Niederschlag. Zukünftig soll das Presbyterium beschließen, wie in der Gemeinde Werbung für die Wahl gemacht werden darf. Darüber hinausgehender Wahlwerbung muss das Presbyterium zustimmen. Kandidatinnen und Kandidaten, die gegen diese Vorschriften verstoßen, können von der Kandidatenliste gestrichen werden.
Ein Entwurf zum Zeitplan der kommenden Presbyteriumswahl am 5. Februar 2012 sieht vor, bis Mitte Juni 2011 mit den Vorbereitungen für die Wahl zu beginnen. Bis spätestens Ende Dezember 2011 sollten die Wahlbenachrichtigungen erstellt sein. Am 26. Februar 2012 steht laut diesem Zeitplan die Abkündigung der Amtseinführung der Presbyteriumsmitglieder auf dem Programm. Die Amtseinführung ist entweder für den 4. oder 11. März terminiert.
Bad Neuenahr / EKiR-Pressestelle / 14.01.2011







