Auch in der Kirchengemeinde Neumühl wurde gewählt; Foto Golombek
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Presbyteriumswahlen
192 möchten Verantwortung tragen
Kandidatinnen und Kandidaten für die Presbyteriumswahlen stellen sich vor
3. Januar 2012
Am 5. Februar sind in Nordrhein-Westfalen Protestantinnen und Protestanten der Evangelischen Kirche im Rheinland und der Evangelischen Kirche von Westfalen dazu aufgerufen, die Leitungen ihrer Gemeinden neu zu wählen. Im Evangelischen Kirchenkreis Duisburg gibt es nur in 12 von 15 Kirchengemeinden Presbyteriumswahlen: In den Gemeinden Hamborn, Obermeiderich und Ruhort-Beeck stimmt die Zahl der Kandidierenden mit der Zahl der Presbyteriumsplätze überein, sodass sich eine Wahl erübrigt. In den anderen Kirchengemeinden stellen sich insgesamt 192 Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl: 111 Frauen und 81 Männer.
Wer gewählt wird, hat in der ehrenamtlichen Presbyteriumsarbeit Befugnisse, trägt aber auch ein hohes Maß an Verantwortung, denn die Gemeindeleitung entscheidet etwa über Fragen der Finanzen und Personalentwicklung oder das theologische Profil der Gemeinde. Was die Duisburger Frauen und Männer bewegt, für dieses Amt zu kandidieren, können interessierte Gemeindemitglieder in gesonderten Versammlungen erfahren, bei denen sich die Kandidatinnen und Kandidaten vorstellen: Die Mehrzahl der Versammlungen finden am 15. oder am 22. Januar statt. Eine Terminübersicht ist im Internet unter www.kirche-duisburg.de zu finden.
In den 12 Gemeinden sind knapp 57.000 Mitglieder zu Wahl am 5. Februar aufgerufen. Mitentschieden werden kann jedoch auch per Briefwahl. Auf diese Möglichkeit werden alle zur Wahl Aufgerufenen durch die Benachrichtigungskarten, die sie im Verlauf der nächsten Woche erhalten, aufmerksam gemacht. Die Briefwahlunterlagen können mit der erhaltenen Karte schriftlich bis zum 31. Januar bei der eigenen Gemeinde angefordert werden. Die jeweilige Adresse ist auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt. Die Karte ist natürlich auch der Ausweis für jene, die am Wahltag vor Ort in der Gemeinde wählen möchten. Adresse und Öffnungszeiten des Wahllokales sind dort ebenfalls angegeben.
- Alt-Duisburg: Salvatorkirche Innenstadt, Burgplatz neben dem Rathaus, 15.01.2012 11.15 Uhr 10.00 Uhr Gottesdienst, anschließend Gemeindeversammlung
- Auferstehungsgemeinde Duisburg Süd: Auferstehungskirche Ungelsheim, Blankenburger Straße / Ecke Sandmüllersweg, am 15.01.2012, 9.30 Uhr Gottesdienst, anschließend Gemeindeversammlung
- Bonhoeffer Gemeinde Marxloh Obermarxloh: Lutherkirche Obermarxloh, Wittenberger Straße 15, am 15.01.2012, 9.30 Uhr Gottesdienst, anschließend Gemeindeversammlung
- Großenbaum-Rahm: Gemeindehaus, Lauenburger Allee 21, 22.01.2012, 10 Uhr Gottesdienst, anschließend Gemeindeversammlung
- Hochfeld: Pauluskirche, Wanheimer Straße 78, 22.01.2012, 11.00 Uhr Gottesdienst, anschließend Gemeindeversammlung
- Meiderich: Gemeindezentrum Meiderich, Auf dem Damm 8, Donnerstag, 19.01.2012, 19.00 Uhr Gemeindeversammlung
- Neudorf-Ost: Gemeindehaus, Wildstraße 31, 22.01.2012, 11.00 Uhr Gottesdienst, anschließend Gemeindeversammlung
- Neudorf-West: Gemeindehaus, Gustav-Adolf-Straße 63–65, 22.01.2012, 9.30 Uhr Gottesdienst, anschließend Gemeindeversammlung
- Neumühl: Gnadenkirche, Hohenzollernplatz 4, 22.01.2012, 10.00 Uhr Gottesdienst, anschließend Gemeindeversammlung
- Trinitatis: Jesus-Christus-Kirche Buchholz, Arlberger Straße 8, 8.01.2012, 10.30 Uhr Gottesdienst, anschließend Gemeindeversammlung
- Wanheim: Gemeindehaus, Beim Knevelshof 45, 15.01.2012, 10.00 Uhr Gottesdienst, anschließend Gemeindeversammlung
- Wanheimerort: Gemeindehaus, Vogelsangplatz 1, 22.01.2012, 10.00 Uhr Gottesdienst, anschließend Gemeindeversammlung
Presbyteriumswahl
Am 5. Februar 2012 wird gewählt
28. April 2011
Alle vier Jahre - immer im Jahr der Olympischen Sommerspiele - werden die Leitungen der Kirchengemeinden der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) neu gewählt. Nächster Wahltag: 5. Februar 2012.
Presbyterinnen und Presbyter bestimmen gemeinsam mit den Pfarrerinnen und Pfarrern die Prioritäten und Aufgaben der Kirchengemeinde, sie entscheiden über die Finanzen und das Personal. So gibt das Presbyterium seiner Gemeinde Gesicht - auch in geistlicher Hinsicht. Beispielsweise entscheidet das Presbyterium über die Gottesdienstordnung seiner Gemeinde. Das Presbyterium ist kein Aufsichtsrat oder Kuratorium, sondern ein Leitungsgremium. Seine Entscheidungen orientiert es immer auch an geistlichen Kriterien.
Die Amtszeit der Presbyterinnen und Presbyter beträgt vier Jahre. Eine Gemeinde hat mindestens vier Presbyterinnen bzw. Presbyter. Je nach Gemeindegliederzahl liegt ihre Zahl entsprechend höher. Die Staffelung regeln das Presbyterwahlgesetz bzw. seine Ausführungsbestimmungen. Grundsätzliche Regelungen über Presbyterien trifft die Kirchenordnung.
Auf dieser Website http://www.presbyteriumswahl.de/ finden Sie die für die Presbyteriumswahl 2012 in der Evangelischen Kirche im Rheinland wichtigen Informationen sowie Links auf den Materialdienst http://www.presbyteriumswahl2012.de/. Unter dem Menüpunkt „organisieren“ finden diejenigen in Presbyterien und Verwaltungen, die die Wahlen planen, Basis-Informationen, das Arbeitsheft und weitere Materialien. Unter „kandidieren“ sollen sich künftige sowie zur Wiederwahl antretende Presbyterinnen und Presbyter angesprochen fühlen. Wählerinnen und Wähler finden im Augenblick unter „wählen“ erst einmal eine Mini-Info. Die Website wird hier noch ausgebaut werden.
Quelle: www.ekir.de
Presbyterium
Die Evangelische Kirche im Rheinland (EKiR) ist presbyterial-synodal geordnet, mit anderen Worten: Nicht nur Geistliche sind befugt, die Gemeinde zu leiten, sondern grundsätzlich alle Getauften.
Die Gemeinde leitet sich also selbst, Kirche wird von unten her gebildet. Alle vier Jahre wählt die Gemeinde Menschen, die bereit sind, dieses schöne und verantwortungsvolle Ehrenamt auszuüben, zu Presbyterinnen und Presbytern. Gemeinsam mit den Pfarrerinnen und Pfarrern bestimmen sie über Prioritäten und Aufgaben, entscheiden über die Finanzen und Personal. Sie geben ihrer Gemeinde das Gesicht - auch in geistlicher Hinsicht, denn sie bestimmen (zum Beispiel) über die Gottesdienstordnung ihrer Gemeinde.
Das Presbyterium ist also kein Aufsichtsrat oder Kuratorium, sondern ein Leitungsgremium, das seine Entscheidungen immer auch an geistlichen Kriterien orientiert: Dient es zum Guten? Baut es auf? Die Kriterien, die Paulus für die Entscheidung in Gewissensfragen nennt (1. Kor. 10, 23), gelten auch für die Beratungen im Presbyterium. Darum empfinden viele Presbyterinnen und Presbyter ihr Amt (bei allen Anforderungen und Anstrengungen, die damit verbunden sind) als Bereicherung.
Zur Stärkung der geistlichen und fachlichen Kompetenz der Gemeindeleitungen bietet die Evangelische Kirche im Rheinland (EKiR) Fortbildung für Presbyterien an.
Quelle: www.ekir.de




